Schwur

Schwur
schwören:
Das gemeingerm. starke Verb mhd. swern, swer‹i›gen, ahd. swerian, got. (anders gebildet) swaran, engl. to swear, schwed. svär‹j›a ist von Anfang an ein Wort des Rechtswesens. Die Grundbedeutung »sprechen, ‹vor Gericht› Rede stehen« zeigt sich noch in den Ableitungen aisl., schwed. svar, aengl. and-swaru, engl. answer »Antwort«. Außerhalb des Germ. ist z. B. die Sippe von russ. svara »Streit, Zank« (eigentlich »Rede und Gegenrede«) verwandt. – Zu »schwören« gehören die Substantive Geschworene (s. d.), Schwur (s. d.). Die Präfixbildung beschwören (mhd. beswern, ahd. biswerian) bedeutet ursprünglich, wohl unter Nachwirkung der alten Grundbedeutung von schwören (s. o.), »inständig, feierlich bitten«, seit mhd. Zeit auch »durch Zauberworte bannen oder rufen«. Erst nhd. ist die Bedeutung »durch Eid bekräftigen«. Dagegen stand verschwören (mhd. verswern, ahd. farswerian) ursprünglich verstärkend für »schwören«.
Seine heutige Bedeutung »sich heimlich ‹durch Eide› verbünden« ist dem lat. coniurare entlehnt, das im 16. Jh. durch »zusammen schwören«, »sich zusammen verschwören« übersetzt worden war. Dazu Verschwörer (19. Jh.; in anderem Sinn mhd. verswerer) und Verschwörung (17. Jh.; in anderem Sinn mhd., ahd. verswerunge).
Schwur:
Die nur dt. Substantivbildung zu dem unter schwören behandelten Verb (mhd. swuor, ahd. eid-swuor) ist gegenüber dem alten Rechtswort Eid immer selten geblieben. Meist bedeutet es »Beteuerung«, früher auch »Fluch«. – Zus.: Schwurgericht (Ende des 19. Jh.s für älteres Geschworenengericht).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Schwur — Schwur, s. Eid …   Herders Conversations-Lexikon

  • Schwur — der; [e]s, Schwüre …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Schwur — Gelöbnis; Ehrenwort; Verpflichtung; Erklärung; Gelübde; Bekräftigung; Bund; Eid * * * Schwur [ʃvu:ɐ̯], der; [e]s, Schwüre [ ʃvy:rə]: a) [feierliches] Versprechen: ein feierlicher, h …   Universal-Lexikon

  • Schwur — 1. Auf die Schwüre der Liebenden (Verliebten) ist nicht viel zu bauen. Span.: Juras del que ama muger, no se han de creer. (Bohn I, 225.) 2. Dem Schwur eines Spielers und eines Verliebten ist nicht zu trauen. Frz.: Serment de joueur, serment d… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Schwur — Ein Schwur ist ein – auch gemeinschaftlicher – Eid, den man sich selbst oder anderen, auch z. B. „vor Gott“ ablegt. Gegenstand und Gewichtigkeit Es geht dabei um künftiges Handeln, etwa eine Aufgabe zu lösen, eine Tat zu vollbringen… …   Deutsch Wikipedia

  • Schwur — Schwu̲r der; (e)s, Schwü·re; 1 das feierliche Versprechen, dass eine Aussage wahr ist ≈ Eid <einen Schwur ablegen, leisten>: die Hand zum Schwur erheben 2 geschr; das, was man jemandem feierlich versprochen hat <seinen Schwur halten,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Schwur — der Schwur, ü e (Aufbaustufe) Eid, den man sich selbst oder einer anderen Person gegenüber ablegt Beispiel: Er hat sich durch einen feierlichen Schwur gebunden. Kollokation: einen Schwur leisten …   Extremes Deutsch

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